Sprachanforderungen

Die Unterrichtssprache im Bachelor-Studium ist Deutsch. Einzelne Lehrveranstaltungen werden in Englisch durchgef¨¹hrt.  

Einreichung Sprachzertifikat

F¨¹r die Zulassung zum Studium m¨¹ssen unsere Sprachanforderungen f¨¹r Deutsch erf¨¹llt sein. Dies kann unter Umst?nden bedeuten, dass ein Deutsch-??Sprachzertifikat bis sp?testens 31. M?rz eingereicht werden muss.  

Die genannte Einreichfrist f¨¹r das Deutsch-Sprachzertifikat ist fix und nicht verhandelbar. Bewerbungen mit ung¨¹ltigem, ungen¨¹gendem oder fehlendem Sprachzertifikat werden aus formalen Gr¨¹nden nach dem 31. M?rz abgelehnt.

Vom Deutschnachweis befreit

Keinen Deutschnachweis zu erbringen hat, wer:

  1. einen schweizerischen oder schweizerisch anerkannten gymnasialen Maturit?tsausweis oder gleichwertigen Ausweis einer liechtensteinischen Mittelschule besitzt;
  2. ein eidgen?ssisches Berufsmaturit?tszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis ¨¹ber die bestandenen externe SeiteErg?nzungspr¨¹fungen (?Passerelle?) besitzt;
  3. ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturit?tszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis ¨¹ber die bestandenen Erg?nzungspr¨¹fungen (?Passerelle?) besitzt;
  4. Deutsch als Muttersprache deklariert: Unter Muttersprache verstehen wir die Sprache, die Sie in der Kindheit ungesteuert (ohne formellen Unterricht) als Hauptsprache erworben haben. Dar¨¹ber hinaus ist es die Sprache, die Sie gegenw?rtig ohne Anstrengung und mit h?chster Kompetenz (C2 und h?her gem?ss externe SeiteEurop?ischem Referenzrahmen) verwenden beim Schreiben, Sprechen und Verstehen von schriftlichen und m¨¹ndlichen ?usserungen. Bilingual sind Sie in unserem Verst?ndnis dann, wenn f¨¹r eine zweite Sprache die gleichen oben genannten Kriterien erf¨¹llt sind wie f¨¹r die Muttersprache.
  5. Ein mindestens dreij?hriges Vollzeit- und Pr?senzstudium mit Bachelor-Abschluss in deutscher Sprache an einer Hochschule in der Schweiz, Deutschland, ?sterreich oder Liechtenstein absolviert hat;
  6. ein deutsches Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife besitzt, sofern sich der Standort der Schule in Deutschland oder in der deutschsprachigen Schweiz befindet. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis ¨¹ber Deutsch?kenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Erg?nzungspr¨¹fungen in Deutsch zum Erwerb eines deutschen Abiturs im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats;
  7. ein ?sterreichisches Reifepr¨¹fungszeugnis besitzt, sofern sich der Standort der Schule in ?sterreich oder in Liechtenstein befindet. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis ¨¹ber Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Erg?nzungspr¨¹fungen in Deutsch zum Erwerb eines ?sterreichischen Reife?zeugnisses im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats;
  8. ein Luxemburgisches Certificat de fin d'¨¦tudes secondaires besitzt;
  9. ein Diplom ¨¹ber die bestandene staatliche Abschlusspr¨¹fung an der Oberschule deutschsprachiger Schulen in S¨¹dtirol besitzt;
  10. ein Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien besitzt;

Deutsch-Sprachzertifikat erforderlich

Wer keine der oben aufgef¨¹hrten Bedingungen (1 - 10) erf¨¹llt, muss eines der unten aufgelisteten Deutsch-Sprachzertifikate auf dem Mindestniveau C1 des externe SeiteEurop?ischen Referenzrahmens einreichen.

Anerkannte Sprachzertifikate

Sofern nicht ?lter als zwei Jahre bei Beginn der Bewerbungsperiode:

  • Goethe-Zertifikat C1 mit mindestens 80 Punkten im Durchschnitt (alle Module m¨¹ssen bestanden sein)
    externe Seitewww.goethe.de
  • telc Deutsch C1 Hochschule mit mindestens Pr?dikat ?gut?
    externe Seitewww.telc.net
  • TestDaF ab Niveau 4 in allen Teilpr¨¹fungen in der gleichen Session
    externe Seitewww.testdaf.de
  • ?SD Zertifikat C1 mit mindestens Beurteilung ?gut bestanden?. Beide Module - schriftlich und m¨¹ndlich - m¨¹ssen im gleichen Pr¨¹fungstermin abgelegt werden.
    externe Seitewww.osd.at
  • DSH-3 (nur die registrierte ? Deutsche Sprachpr¨¹fung f¨¹r den Hochschulzugang ausl?ndischer Studienbewerber)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz ¨C Zweite Stufe mit mindestens "C1" in jedem einzelnen Pr¨¹fungsteil

Sofern nicht ?lter als f¨¹nf Jahre bei Beginn der Bewerbungsperiode:

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